In unserer Schule verbringen viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander. Damit dieses Zusammenleben funktioniert, sind wichtige Regeln für den Umgang miteinander in dieser Schulordnung vereinbart. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen.
1. Unser Miteinander – Verhaltensregeln
- Ich grüße andere und bin höflich.
- In der Schule lehnen wir Gewalt jeglicher Art ab.
- Ich achte und respektiere andere.
- Ich helfe anderen.
- Ich lasse andere ausreden.
- Ich befolge die Anweisungen der Lehrpersonen sowie aller Mitarbeiter:innen der Schule.
- Ich setze Anweisungen ohne Diskussionen um.
- Streit kläre ich mit Worten. Wenn ich etwas nicht möchte, teile ich es dem Gegenüber in Worten mit.
- Ich entschuldige mich, wenn ich zu spät komme.
1.1 Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit
- Ich gehe achtsam mit Tieren und Pflanzen um.
- Ich gehe achtsam mit Lebensmitteln um.
- Ich achte auf ein gesundes Frühstück.
- Ich verschwende weder Papier noch Wasser.
- Ich werfe Abfall in den richtigen Behälter.
1.2 Ich achte das Eigentum anderer und das der Schule
- Ich verstecke und beschädige das Eigentum anderer nicht.
- Ich beschädige und beschmutze nichts auf dem Schulhof und im Gebäude (Bücher, Möbel, Wände usw.).
- Ich verlasse die Räume sauber und ordentlich.
2. Verhalten im Schulgebäude
- Ich lärme nicht, drängle nicht und gehe langsam in den Fluren. Besonders während der Unterrichtszeit verhalte ich mich leise.
- Ich störe nicht, wenn ich in den Fluren arbeite.
- Ich benutze Fluchttüren (Zwischentüren) nur im Notfall.
- Ich gehe nicht in andere Klassenräume.
- Ich halte mich nur in den Sporthallen auf, wenn eine Lehrperson anwesend ist.
- Ich nehme Inliner, Roller und andere Fahrzeuge nicht mit ins Schulgebäude.
2.1 Toilettenordnung
- Ich halte unsere Toiletten sauber.
- Ich verwende Papier sparsam und verantwortungsbewusst.
- Ich spiele, klettere und verstecke mich nicht auf den Toiletten. Mitschüler:innen erschrecke ich nicht.
3. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
- Ab 8.00 Uhr können die Schüler und Schülerinnen im Rahmen des offenen
Unterrichtsanfanges in die Schule kommen. Die 1. Unterrichtsstunde beginnt um 8.15
Uhr. Regeln für den offenen Unterrichtsanfang:
- Ich betrete den Klassenraum mit Hausschuhen.
- Ich beschäftige mich im Klassenraum leise und friedlich (Freiarbeit, Lesezeit, Vorbereitungen für den Unterricht).
4. Ungestörtes Lernen im Unterricht
- Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
- Ich bin auf den Unterricht vorbereitet und habe alle notwendigen Materialien und
Hausaufgaben dabei. - Ich halte mich während des Unterrichts an die Klassen- und Gesprächsregeln.
- Ich verhalte mich im Unterricht aufmerksam und vermeide Störungen.
- Ich arbeite regelmäßig und konzentriert mit.
- Ich halte meine Arbeitsmaterialien in Ordnung.
- Ich strenge mich an, die gestellten Arbeitsaufträge selbstständig zu lösen. Bei
Schwierigkeiten oder Unklarheiten hole ich mir leise Hilfe.
5. Pausen und Regenpausen
5.1 Frühstückspause
- Ich achte auf ein gesundes Schulfrühstück.
- Ich bleibe während des Frühstücks an meinem Platz sitzen und esse.
- Ich werfe meinen Abfall in die jeweiligen Abfalleimer.
5.2 Regenpausen
- Ich bleibe im Klassenraum.
- Ich spiele, lese, male und erhole mich unter Berücksichtigung der Klassenregeln.
5.3 Pausen auf dem Schulhof
- Ich ziehe Schuhe und Jacke zügig an und gehe auf den Schulhof.
- Ich bleibe während der gesamten Pause auf einem Schulhofgelände.
- Ich spiele nicht im Schulgebäude oder in den Toilettenräumen.
- Ich nehme bei Pausenspielen Rücksicht auf andere Kinder.
- Ich werfe keine harten Gegenstände, keine Steine, Sand oder Schneebälle.
- Ich klettere nicht auf Bäume, Dächer oder Mauern.
- Ich spiele nicht mit harten Bällen.
- Ich gehe sorgsam mit den Spielsachen um, die ich mir aus dem Schulcontainer ausgeliehen habe und bringe diese bei Pausenende wieder zurück.
- Ich helfe und benachrichtige die Pausenaufsicht, falls sich ein Kind verletzt.
- Ich kläre Streitigkeiten in den Pausen zunächst selbst. Wenn ich zur Klärung Hilfe benötige, frage ich die Lehrkraft auf dem Schulhof.
- Ich werfe Müll in den Abfalleimer.
- Wenn es zum Pausenende klingelt, gehe ich ohne Drängeln in meinem Klassenraum.
6. Grundsätzliche Verbote
- Das Mitbringen von Waffen, Feuer, Feuerwerkskörpern und anderen gefährlichen
Gegenständen ist verboten.
Sammelkarten, Sammelbilder und Spielzeug bleiben zu Hause, weil es deshalb immer wieder Streit gibt. - Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones, Smartwatches und anderer elektronischer Geräte ist in der Schule nicht gestattet.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände (auch vor dem blauen Tor, bis hin zu den Pollern) verboten.
Das Betreten des Schulgebäudes ist ohne vorherige Anmeldung im Sekretariat oder - beim Schulhausmeister untersagt.
- Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist untersagt. Beim unerlaubten Verlassen besteht kein Versicherungsschutz außerhalb der Schule.
7. Verstößen gegen die Schulordnung
- Bei Verstößen gegen die Bestimmungen (aus Punkt 6, Spiegelstrich 1-3) ist es
- Lehrkräften und Mitarbeiter*innen als erzieherisches Mittel gestattet, das elektronische Gerät oder andere Gegenstände einzuziehen, in Verwahrung zu nehmen und durch die Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag abholen zu lassen.
- Maßnahmen bei Verstößen können durch Lehrkräfte oder die Schulleitung mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden. Schwerwiegendere Verstöße gegen die Schulordnung können eine Klassenkonferenz (gemäß §61 NSchG) zur Folge haben. Die Klassenkonferenz legt je nach Schwere des Verstoßes geeignete Erziehungsmittel oder
Ordnungsmaßnahmen fest. - Wenn eine Person nachweislich akute körperliche oder seelische Gewalt ausübt, muss sie das Schulgebäude für den Rest dieses Tages verlassen, um ausreichend Zeit für eine Reflektion zu haben. Des Weiteren dient diese „Auszeit“ dem zur Ruhe kommen der geschädigten Person/en.
8. Haftungsausschluss/ Beschlussfassung
- Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Wertsachen oder sonstigem Eigentum von Schüler*innen. Die Haftung für verwahrte Gegenstände wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
- Diese Schulordnung gilt auf einstimmigen Beschluss der Gesamtkonferenz vom
21.06.2022 und kann auf Antrag der Gesamtkonferenz ergänzt oder abgeändert werden.
9. Mitwirkung der Erziehungsberechtigten
- „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft “ (Artikel 6 Absatz 2 GG) - Um sich im Schulalltag zurecht finden zu können und nicht gegen Regeln zu verstoßen, benötigen alle Kinder eine intensive Unterstützung durch ihre Erziehungsberechtigten.
- Die Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten umfasst (u.a.) die Übung unterrichtlicher Inhalte, die Hilfe und Kontrolle bei/von Hausaufgaben, das Besprechen der Einhaltung von Regeln, die Gewährleistung vollständigen Materials und eines ausgewogenen Frühstücks an jedem Schultag sowie das pünktliche und zuverlässige Erscheinen zum Unterricht.